Geltung
Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Maschinen durch Julian Gassner, Straße und Hausnummer, 93152 Nittendorf (Vermieter), an Privatpersonen und Unternehmen (Mieter). Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Vertrag, Mietzeit und Preise
Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung zustande, auch per E-Mail oder WhatsApp. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe beim Vermieter.
- Ein Miettag umfasst bis zu 8 Betriebsstunden. Mehrstunden werden anteilig berechnet.
- Der Wochenendtarif gilt von Freitag ab Mittag bis Montag früh nach Absprache.
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus.
Übergabe und Kaution
Bei der Übergabe legt der Mieter einen gültigen Personalausweis vor und hinterlegt eine Kaution in bar. Sie beträgt für den Minibagger 300 € und für die Rüttelplatte 100 €. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig erstattet und darf mit offenen Forderungen verrechnet werden.
Vor der Übergabe erhält der Mieter eine Einweisung in Bedienung und Sicherheit. Zustand, Tankfüllung und Betriebsstunden werden gemeinsam festgehalten, bei Bedarf mit Fotos.
Pflichten des Mieters
- Die Maschine darf nur vom Mieter oder von Personen bedient werden, die er eingewiesen hat. Mindestalter 18 Jahre.
- Einsatz nur bestimmungsgemäß und auf dem vereinbarten Grundstück. Weitervermietung und Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr sind nicht erlaubt.
- Vor jedem Graben muss der Mieter klären, wo Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsleitungen liegen, und Auskünfte der Versorger einholen. Für Schäden an Leitungen haftet der Mieter.
- Täglicher Sichtcheck: Ölstand, Kraftstoff, Hydraulikschläuche. Bei Störungen ist die Arbeit sofort einzustellen und der Vermieter zu verständigen. Eigenmächtige Reparaturen sind nicht erlaubt.
- Die Maschine ist gegen Diebstahl zu sichern und über Nacht abzuschließen.
Rückgabe
Die Maschine wird zum vereinbarten Zeitpunkt grob gereinigt und vollgetankt zurückgegeben. Fehlt Kraftstoff, wird er zum Tagespreis zuzüglich einer Pauschale berechnet. Ist eine Reinigung nötig, wird sie nach vorab vereinbarter Pauschale berechnet.
Wird die Maschine verspätet zurückgegeben, wird für jeden angefangenen Tag der Tagespreis fällig.
Lieferung und Abholung
Auf Wunsch liefert der Vermieter die Maschine an den Einsatzort und holt sie wieder ab. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und werden vorab genannt. Der Mieter sorgt für eine tragfähige, frei zugängliche Abladestelle.
Schäden und Versicherung
Für die Maschinen besteht eine Maschinenbruchversicherung. Bei Schäden, die der Mieter verschuldet hat, haftet er bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 500 € je Schadensfall. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Diebstahl ohne ausreichende Sicherung und bei Schäden an Leitungen haftet der Mieter in voller Höhe.
Schäden, Unfälle und Diebstahl meldet der Mieter unverzüglich. Bei Diebstahl ist zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Stornierung und Ausfall
Eine Buchung kann bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichtabholung werden 50 Prozent des vereinbarten Mietpreises fällig, außer der Mieter weist einen geringeren Schaden nach.
Fällt die Maschine ohne Verschulden des Mieters aus, wird für die Ausfallzeit keine Miete berechnet. Der Vermieter bemüht sich um schnellen Ersatz oder Reparatur.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Unternehmer, ist Gerichtsstand Regensburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.